Archiv der Kategorie: Info

230222 Hochwasser an der Wehranlage Osterloh

Winter Hochwasser in Osterloh

Der viele Regen in den letzten Tagen hat mich neugierig gemacht auf den Wasserstand rund um das Wehr in Osterloh.

Das Allerwasser hat sich seinen Weg gesucht, eine große Menge fließt den neuen Weg. Der Wasserstand ist jedoch so hoch, dass auch wieder viel Wasser durch die alte Wehranlage läuft.

Eindrücke hiervon vermitteln die folgenden Bilder.

Wieder Allerwasser im Wehr
Der Pegelstand ist ablesbar
Das Oberwasser am 22.2.2023
Das Oberwasser am 22.2.2023
… und das Unterwasser
Oberhalb der Wehranlage mit Ablauf in die Fischtreppe
Oberer Abfluss Fischtreppe
Die erste Stufe
Fischtreppe bis Fußgänger Brücke
Einstieg unterhalb der Fußgänger Brücke

Bilder und Text von Joachim Schuermann

230206 Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung der Kanu-Gesellschaft Celle 

32 Mitglieder konnte Olaf von Hartz,der 1. Vorsitzende der Kanu-Gesellschaft Celle, im oberen Versammlungsraum ihres Bootshauses in der Fritzenwiese zur Jahreshauptversammlung begrüßen. Zunächst gedachten die Anwesenden der verstorbenen Mitglieder Ilse Pausch und Jochen von Frantzius.

Die Jahreshauptversammlung der Kanu-Gesellschaft Celle im oberen Versammlungsraum. Der KGC-Vorstand stehend vor dem Vorhang

n seinem Bericht über das vergangene Jahr sei das sportliche und gesellige Leben nach der Coronazeit wieder angelaufen, stellte der 1. Vorsitzende erfreut fest. Er erinnerte an das gelungene Sommerfest mit der Jahreshauptversammlung bei schönstem Wetter im Garten des Bootshauses. Mit großer Teilnahme starteten mehrere Einer- und Zweierkajaks  und Kanadier im September in der Dunkelheit zur Lampion Fahrt auf der Aller als Vorbereitung zum 100. Geburtstag der KGC. Allein die aufwändige Dekoration der Boote am Nachmittag im Garten des Bootshauses, verbunden mit einem Grillfest,  bereitete allen Teilnehmern große Freude. Mit großer Beteiligung feierten die KGC-Mitglieder den 100. Geburtstag der KGC bei Wietfeldts in Bennebostel mit offiziellen Festreden, Menü und einer Bilderschau aus mehreren Epochen und anschließendem Tanz. Eine sehr stimmungsvolle Adventsfeier im Bootshaus mit dem Einsatz eines historischen Super-8 Filmes weckte Erinnerungen und bildete einen würdigen Abschluss der geselligen Aktivitäten des Jahres. In diesem Jahr konnte die Bootsflotte der KGC um zwei Kajaks mit Paddel ergänzt werden und die Ausstattung des oberen Versammlungsraumes mit klappbaren Tischen und einer Tischtennisplatte. Allerdings, so fügte der 1. Vorsitzende hinzu,  sei für die erforderliche Dachsanierung des großen Bootshauses und die erhöhten Energiekosten mit größeren Ausgaben  zu rechnen. Gedanken mache ihm der gesunkene Wasserstand, die Verkrautung der Aller und die Frage, ob die Lachte weiterhin für Wettkämpfe der Kanu-Rennfahrer benutzt werden darf. Mit der Auskunft, dass der KGC-Vereinsbus und der Bootsanhänger wieder ohne Beanstandung die TÜV-Prüfung bestanden haben und der Bus mit einer Klimaanlage und einem Navi ausgestattet sei, schloss Olaf von Hartz seinen Bericht. Der neue Kassenwart, Knud Zietz, nannte die Ein- und Ausgaben des Vereines. Er kann auf einen soliden Kontostand hinweisen und strebt eine Digitalisierung der Kassenführung an. Die Kassenprüfung erfolgte durch Gundula Schuermann und Christa Stellmann, die eine ordentliche und übersichtliche Kassenführung vorfanden, die keine Beanstandungen aufweist.Die Sportwartin, Eike von Hartz, berichtet über die sportlichen Erfolge im Wildwasserrennsport. Kein Teilnehmer kehrte von der Junioren-Europameisterschaft in Slowenien, der Deutschen Meisterschaft in Österreich  und den beiden Norddeutschen Meisterschaften auf der Stör und der Schwartau ohne Medaille zurück. Hier verliest sie den „Medaillenspiegel aller für die KGC fahrenden Sportler, inkl. Renngemeinschaften“: Platz 1-2x, Platz 2-4x, Platz 3-5x, Platz 4-1x, Platz 5-1x, Platz 7-1x, Platz 8-1x.   Alina und Olaf erhalten als Anerkennung einen Gutschein.

Drei mehrtägige „Leistungsfördernde Maßnahmen“ fanden unter Leitung von Olaf von Hartz statt, eine in Slowenien auf der Soca und zwei in Lofer auf der Saalach in Österreich. Malte Neelen, der Jugendwart, freut sich über die rege Teilnahme der Jugend  am Mittwoch zum Paddeln und zum Stand-Up-Paddling. Hier werden gern auch Anfänger aufgenommen und Interessenten zum Schnuppern. Er bemerkt, dass die jungen Teilnehmer immer mehr Freude am Streckenpaddeln bekommen, wobei die neuen Boote einen Reiz ausüben. Geplant ist eine Zusammenkunft nach dem Paddeln. Malte weist darauf hin, dass auch im neuen Jahr das Mittwochpaddeln mit SUP stattfindet. Uli, Lüdeke, der Wanderwart, ist erfreut, dass die Campingplätze und Kanuvereine den Wasserwanderern nach der Coronazeit wieder Übernachtungsmöglichkeiten bieten. Die KGC-Wanderfahrer haben in diesem Jahr 34 Gemeinschaftsfahrten unternommen und dabei  11.709 Kilometer gepaddelt, als Tagesfahrten auf den heimischen Gewässern, z.B. auf der Aller, Leine, Oker, Böhme, Örtze und dem  Wienhäuser Mühlenkanal. Es wurden mehrtägige Gepäckfahrten auf der Weser, der Elbe und der Havel von der Quelle bis zur Mündung unternommen.

Uli Lüdeke konnte auf dem Sommerfest 8 Wanderfahrerzeichen für 2022 verleihen. Der Präsident des Deutschen Kanu-Verbandes ehrte Udo Rehefeld mit einer Laudatio. Er hatte als Einziger alle 50 Marathonfahrten mit der Goldstrecke Münden-Hameln über 135 Kilometer absolviert. An diesem Abend konnte Uli Lüdeke noch zwei Ehrungen vornehmen. Für die meisten in der KGC zurückgelegten Kilometer in diesem Jahr erhielt Alina Zimmer mit 3.466 Kilometern den goldenen Schrubber für Damen und ihr Bruder Tobias Zimmer mit 1.018 Kilometern den goldenen Schrubber für Herren.

Der Segelwart Hans-Friedrich Nölke unternahm mit seiner Frau Petra eine zweiwöchige Segeltour von Travemünde über die Ostsee bis Dänemark und zurück, wobei sie 306 Seemeilen zurücklegten, was etwa 500 Kilometern entspricht. Susanne Fabian überquerte mit ihrem Mann den Atlantik. Sie wussten  über ein neues Verhalten der Orkas zu erzählen. Das seien Schwertwale, die in der Straße von Gibraltar und einigen weiteren Gebieten Segelboote rammen und den Seglern gefährlich werden können, berichtete Hans-Friedrich Nölke.

Zum Schluss der Jahreshauptversammlung wird Joachim Schuermann zum Schriftwart, Eike von Hartz zur Sportwartin und Malte Neelen zum Jugendwart einstimmig wiedergewählt und Dagmar Lammers einstimmig zur 2. Kassenprüferin. Die Jahreshauptversammlung klang aus bei geselligem Beisammensein im unteren Clubraum mit Chili Con Carne, appetitlich zubereitet von Gundula Schuermann.

von Adolf Timmermann, Distelkamp 14, 29225 Celle, Tel. 44 6 84

Kanu-Gesellschaft Celle ist vielseitig aktiv

Die großen Gemeinschaftsfahrten mit anschließendem gemütlichen Beisammensein am ZIelort und die geselligen Zusammenkünfte im Bootshaus der Kanu-Gesellschaft Celle in der Fritzenwiese sind in der Zeit der Corona-Krise nicht möglich.
Aber das Paddeln in kleinen Gruppen unter Beachtung der Regeln des Deutschen Kanu-Verbandes ist nicht verboten, sondern aus gesundheitlichen Gründen sogar erwünscht.
So unternahmen in dieser Saison mehrere Ehepaare der KGC ausgedehnte und mehrtägige und-wöchige Gepäcktouren auf der Weser, der Elbe und der Oder.
Dabei verstauen die Wanderpaddler das Zelt, die Schlafsäcke und Luftmatratzen, einen Rolltisch und zwei Klappstühle, die Wechselwäsche und andere Utensilien in ihrem Zweierkajak und übernachten auf Campingplätzen am Ufer des Flusses und in Kanuvereinen.

Kanutin der Kanu-Gesellschaft Celle auf dem Campingplatz in Hohensaaten / Brandenburg an der Oder

Auch die Daheimgebliebenen nutzten die sonnigen und langen Sommertage oder -abende für einen Ausflug mit dem Einer- oder Zweierkajak vom Anleger des Bootshauses aus, fuhren gegen die sehr sanfte Strömung bis Altencelle oder bis Osterloh, um dann wieder die Rückkehr anzutreten.
Andere wiederum legten ihre Kajaks auf das Auto und ließen sich mit der Strömung auf der Lachte, der Oker, der Örtze oder der Böhme treiben und genossen dabei die Schönheit und Ruhe der vorbeigleitenden Heidelandschaft, sofern der Wasserstand dieses erlaubte.
Die Jugend der Kanu-Gesellschaft trifft sich seit Mitte Juni an jedem Montag von 16 Uhr bis 18 Uhr im Bootshaus, um unter Betreuung des KGC-Jugendwartes Malte Neelen das Paddeln zu lernen. Sie starten von dort aus mit den Jugendbooten zu kleinen Fahrten auf der Aller.
„Immer beliebter wird das Stehpaddeln in der Kanu-Gesellschaft“, erklärte der KGC-SUP-Wart Jan Erdmann. Die am Stehpaddeln Interessierten können hier die neue Sportart „Stand Up Paddling“ anwenden und bei Bedarf erlernen.
Die Wildwasserrennabteilung hat mit ihrem Trainer Olaf von Hartz durch die ganze Saison regelmäßig ihre Trainingsfahrten absolviert und am letzten Wochenende auf dem traditionellen Schwartau Abfahrtslauf („Lübecker Marzipantortenrennen) bedeutende Erfolge erzielen können.


Text von Adolf Timmermann, Distelkamp 14, 29225 Celle, Tel. 44684
Foto von Uli Lüdeke:

Wichtige Mitteilungen !

KGC Corona Bootshaus Regeln

1. Erlaubt ist:

  • Ein Boot / SUP- Board aus der Bootshalle zu holen
  • Am Bootssteg der KGC (oder woanders) einzusteigen, auf der Aller zu paddeln und anschließend dort auch wieder auszusteigen
  • Das Boot / Board zurück in die Halle zu legen

2. Dabei ist zu beachten:

  • Es darf in Gruppen gepaddelt werden, wegen der Abstands- regeln sollte die Gruppengröße aber bei max. 10, besser 5 Menschen liegen!
  • Es ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 2,00 m einzuhalten
  • Wegen des Mindestabstandes wird nur in Einern gepaddelt werden können!
  • Regelmäßig Hände waschen, Husten und Niesen nur in die Armbeuge
  • Personen mit Symptomen, die auf Corona hinweisen könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten 
  • Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das unbedingt notwen-dige Zeitmaß zu begrenzen

3. Verboten ist:

  • Jede Nutzung des Bootshauses über Punkt 1. hinaus
  • Die Nutzung des Hantelraums
  • Die Nutzung der Umkleideräume und der Duschen
  • Jede Ansammlung oder Zusammenkunft, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Sportausübung stehen. 

Celle, 13.05.2020

gez. Olaf v. Hartz 1. Vorsitzender

Begrenzte Wiederöffnung des Bootshauses für den Sportbetrieb

Nachdem inzwischen durch den Landkreis Celle klargestellt wurde, dass auch auf der Aller in Gruppen gepaddelt werden darf, können wir endlich wieder einen begrenzten Sportbetrieb aufnehmen.

Ab sofort ist es wieder erlaubt, auch in Gruppen im Außenbereich des Bootshauses und auf den Gewässern Sport zu treiben. Dabei ist jederzeit ein Abstand von mindestens 2,00 m zu anderen Menschen einzuhalten! Dazu darf natürlich auch Sportgerät aus dem Bootshaus geholt und dorthin wieder zurückgebracht werden.

Dabei sind die sonstigen Regeln zu „Corona“ weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:

  • Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte sind auf dem Bootshausgelände sind nur im Rahmen des Sporttreibens erlaubt, darüber hinaus strikt verboten! Der Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände ist auf das unbedingt notwendige Zeitmaß zu begrenzen!
  • Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände. Es wird daher nur in Einern gepaddelt werden können!
  • Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!
  • Umkleiden / Duschen: Die Umkleideräume und die Duschen sind gesperrt. Umziehen und Duschen sollen zuhause stattfinden!
  • Sport im Inneren: Sportaktivitäten im Bootshaus sind verboten, das gilt insbesondere auch für den Hantelraum!

Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden wir mit kleineren Gruppen arbeiten müssen. Deshalb sollten sich Interessierte bei den jeweiligen Übungsleitern vorher anmelden, damit die Teilnehmerzahl notfalls limitiert und Gruppen ggf. geteilt werden können. Für Aktivitäten vom Bootshaus aus sollte eine Gruppengröße von 10 Personen nicht überschritten werden, besser wäre eine Zahl um 5 Teilnehmer. Die Sportangebote werden derzeit den Gegebenheiten angepasst und dann auf der Homepage veröffentlicht.    

Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten! 

Hambühren, 14.05.2020

gez. Olaf v. Hartz

1. Vorsitzender

Klarstellung zur Zulässigkeit von Kanusport vom Bootshaus aus

Zu der bisher nicht eindeutig geklärten Frage, inwiefern individuelles Kanusporttreiben vom Bootshaus aus zulässig ist, gibt es inzwischen eine Klarstellung seitens der Landesregierung, deren Sichtweise nach Mitteilung des Krisenstabs Corona auch vom Landkreis Celle geteilt wird. Der Landkreis hat uns hierzu per Mail am 28.04.2020 folgendes mitgeteilt:

„Es ist zulässig, sich ein Boot oder Vereinsboot aus dem Lagerraum des Vereins zu holen, es zu Wasser zu lassen und damit unterwegs zu sein. Diese Einzelaktivitäten sind über § 3 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus vom 17.04.2020 (Nds. GVBl. S 74) gedeckt“.

Somit ist es ausdrücklich erlaubt, das Bootshaus zu betreten, ein dort lagerndes Boot aus der Halle zu nehmen, mit diesem am vereinseigenen Steg einzusetzen, damit auf der Aller zu paddeln, anschließend am KGC- Steg wieder auszusetzen und das Boot zurück in die Halle zu legen. Jede weitere Nutzung des Bootshauses ist aber weiter verboten! Dies gilt vor allem für den Kraftraum, die Umkleideräume, die Duschen und die Versammlungsräume. Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das für die sportliche Aktion unbedingt notwendige Maß zu beschränken!

Auch die sonstigen Regeln zu „Corona“ sind weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:

  • Kontaktbegrenzungen: Es darf nur allein oder mit maximal einer weiteren Person gepaddelt werden. Ausnahme sind Personengruppen, deren Mitglieder alle aktuell in einer Hausgemeinschaft leben! Dies gilt auch für Zusammenkünfte und Ansammlungen von Personen im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände!
  • Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 m, besser 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände. 
  • Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!

Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten! 

Hambühren, 28.04.2020

gez. Olaf v. Hartz

  1. Vorsitzender

Klarstellung als *.pdf

Neuregelung der sportlichen Betätigungsmöglichkeiten im Freien

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zur Beschränkung von Kontakten vom 23.03.2020 sind die Ausführungen zur Möglichkeit der Sportausübung im Freien vom 18.03.2020 wie folgt anzupassen:

  1. Es ist nunmehr klargestellt, dass die individuelle Ausübung von Sport im Freien grundsätzlich erlaubt ist.
  2. Sport und Bewegung im Freien sollen möglichst allein oder zusammen mit Menschen stattfinden, die ohnehin in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Es darf auch mit maximal einer Person gemeinsam Sport im Freien getrieben werden, die nicht mit der anderen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt. Dabei ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m einzuhalten.
  4. Im übrigen gelten die Regelungen zur Schließung des Bootshauses vom 18.03.2020 weiterhin.

Grundsätzlich kann also weiterhin auch gepaddelt werden, wenn die vorstehenden Regeln eingehalten werden. Es ist dabei aber auf folgendes hinzuweisen:

  • Es ist grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden, allein paddeln zu gehen, besonders angesichts der momentan noch recht winterlichen Bedingungen. Solche Fahrten sollten nur von Sportlern erwogen werden, die die notwendige Erfahrung verfügen, ihr Boot absolut sicher beherrschen und die absolut gesund sind. Ansonsten sollte die grundsätzlich zu empfehlende Bewegung an frischer Luft in anderer Form erfolgen!
  • Wer zusammen mit einer Person Sport treiben möchte, die nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehört, muss unbedingt bedenken, dass in einem PKW die Mindestabstände nicht eingehalten werden können und die Logistik entsprechend  anpassen.   
  • Da der Sportbetrieb der KGC eingestellt ist, muss darauf hingewiesen werden, dass jegliche, auch kanusportliche Betätigung derzeit rein privater Natur ist, für die die Sportler in jeder Hinsicht selbst verantwortlich sind. Es besteht daher hierfür auch kein Versicherungsschutz durch die Sport- Unfallversicherung des KGC! 

Wir bitten dringend darum, die Regeln strikt einzuhalten und mit den verbliebenen Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung verantwortungsbewusst umzugehen!

Hambühren, 23.03.2020

gez. Olaf v. Hartz   

1. Vorsitzender

Schließung des Bootshauses für den Publikumsverkehr

Zur Umsetzung der „Allgemeinverfügung des Landkreises Celle zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona- Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Landkreises Celle“ gelten für die Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ab sofort folgende Regelungen:

  1. Das Bootshaus der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.
  2. Der Sport- und Trainingsbetrieb der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort eingestellt.
  3. Alle Veranstaltungen der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. sind ab sofort abgesagt.
  4. Alle Zusammenkünfte im Bootshaus sind ab sofort untersagt.

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Unabhängig davon bestehen derzeit gemäß den Empfehlungen des Deutschen Kanu-Verbandes noch keine Bedenken gegen sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von 2 – 3 Aktiven. Dabei ist zu jeder Zeit darauf zu achten, dass der gebotene Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 – 2 m eingehalten wird. Außerdem sind die einschlägigen Hygienebestimmungen strikt zu befolgen.

Hambühren, 18.03.2020

gez. Olaf v. Hartz

  1. Vorsitzender

Bleibt gesund wünscht Euch Joachim

Impressum – Disclaimer – Datenschutzerklärung

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kanu-Gesellschaft Celle e. V.
Fritzenwiese 83
Bootshaus
29221 Celle

Vertreten durch:

Den Vorstand,  vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands gemäß § 26 BGB, z.Zt.

Olaf v. Hartz                          1. Vorsitzender
Joachim Schuermann           Schriftwart
Nicole Zimmer                        Kassenwart

 

Kontakt:

Kanu-Gesellschaft Celle e. V.
Fritzenwiese 83
Bootshaus
29221 Celle
 
E-Mail: Info @ kgc-celle.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht:   Amtsgericht Lüneburg
Registernummer: VR 100012

 Quelle: Impressum von e-recht24.de speziell für eingetragene Vereine (e. V.) erzeugt.


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