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240210 Jahreshauptversammlung der KGC

Der Vorstand und die geehrten Mitglieder der Kanu-Gesellschaft Celle, von links nach rechts:
Uli Lüdeke, Dagmar Lammers, Jochen Schneider, Joachim Schuermann, Olaf von Hartz, Eike von Hartz, Alina Zimmer, Knud Zietz, Malte Neelen, Hans-Friedrich Nölke

Jahreshauptversammlung der Kanu-Gesellschaft Celle

Fünfunddreißig Mitglieder konnte Olaf von Hartz, der 1. Vorsitzende der Kanu-Gesellschaft Celle, im oberen Clubraum ihres Bootshauses begrüßen, in dem die Ankommenden eine festlich gedeckte Kaffee- und Kuchenplatte erwartete.

Zu Beginn der Veranstaltung gedachten die Anwesenden der verstorbenen Anneliese Nölke, die im Jahre 1948 in die KGC eintrat.

Olaf von Hartz nennt die Themen, die den  ganzen Verein und den Kanusport betreffen. Das sind die Leistungen der Rennfahrer, die Fahrten der Wanderpaddler, die Trainingsarbeit, die geselligen Veranstaltungen, das neue Bootshausdach und auch das Hochwasser, die Verkrautung und Sandablagerung,  Naturschutzbestimmungen für  die Kleinflüsse. Er streift diese Gebiete nur kurz. Eine ausführliche Darstellung zu diesen Themen gehen aus einem Brief hervor, den alle Mitglieder mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung erhielten.

Eike von Hartz, die Sportwartin,  hat mit ihren 3 Rennpaddlern an dem Lehrgang in Bovec an der Soca in Slowenien und am  Lehrgang und Deutsche Meisterschaft Sauer teilgenommen sowie an zwei Regatten auf der Oker. Auf der „Junioren- und U-23 Weltmeisterschafft Roudinice / Elbe“ konnten die vier Rennfahrer vier Medaillen erpaddeln. Es kam keiner ohne Medaille zurück.

Uli Lüdeke, der Wanderwart, erinnert an die Forellentour auf der Oker und Aller, an das Anpaddeln auf der Fuhse und Aller, an die Wesermarathonfahrt und an Fahrten auf der Weser, Elbe und in dem Spree-Dahme Gebiet im Sommer. Im Herbst nahmen die Wanderfahrer an der Weserberglandrallye teil und zum Abpaddeln ging es auf die Aller bis Bannetze. Die Wanderfahrer der KGC legten im Jahr 2023 9.486 Kilometer zurück. 

Der Wanderwart konnte Berta Meyer mit 42.760 km das „Wanderfahrerabzeichen Gold Sonderstufe 35“ verleihen,  an Alina Zimmer einen Gutschein als Damen-Bezirksbeste mit 2.932 km, sie ist damit auch KGC-Damen- Vereinsbeste. Mit dem „Schrubber“, für die am meisten gepaddelten Kilometer des vergangenen Jahres, wurde für die Damen Alina Zimmer geehrt und  für die Herren Jochen Schneider mit 876 km.

Hans-Friedrich Nölke, der Segelwart, konnte in dieser Saison keine Segeltour mit seiner Familie vornehmen. Das starke Unwetter zerstörte – gerade zur Urlaubszeit – einen Teil der Hafenanlage an der Ostsee und machte eine Ausfahrt unmöglich. Er hofft auf eine schöne Segeltour im nächsten Sommer.

Knud Zietz, der Kassenwart, verliest die Einnahmen und Ausgaben des Vereines. Größere Ausgaben erforderten das neue Dach für die Bootshalle, Reparaturen am Haus, Energiemaßnahmen, der Vereinsbus, Versicherungen und die Anschaffung neuer Sport- und Trainingsgeräte. Trotz der hohen Ausgaben verfügt die Kasse über einen soliden Stand, der auch durch mehre Spendeneingänge ermöglicht wird.

Malte Neelen, der Jugendwart, betreut zusammen mit Jan Erdmann,  dem SUP-Tainer / Freizeitsport, die Jugendlichen und interessierte Erwachsene. Sie organisieren Fahrten im Wildwasser und zum Trainingslager, betreiben Hallentraining, betreuen das Paddeln und Stehpaddeln (SUP), gern auch für Anfänger zum Schnuppern in der Zeit vom 10.04. – 18.09., jeden Mittwoch von 17.30 – 20.00 Uhr.

Nach den Berichten der Vorstandsmitglieder bedankt sich der 1. Vorsitzende bei allen Mitgliedern der KGC, die sich oft und still  immer wieder für den Verein tatkräftig einsetzen. Für ihren langjährigen und unauffälligen Einsatz zum Wohle der Kanu-Gesellschaft ehrt er Dagmar Lammers mit der Goldenen Ehrennadel.

Christa Stellmann und Dagmar Lammers nahmen die Kassenprüfung vor. Dagmar Lammers berichtet über eine korrekte und übersichtliche Kassenführung. Der Vorstand wird einstimmig entlastet. Die nächste Kassenprüfung erfolgt durch Dagmar Lammers und Rudi Ullmann.

Vor der Wahl neuer Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe 1 wird Christa Stellmann als Verhandlungsführerin gewählt. Einstimmig werden alle Amtsinhaber wiedergewählt.

Nach der Beendigung der Veranstaltung begeben sich die Gäste in den Hantelraum, in dem sich die neu beschafften und modernen Trainings- und Sportgeräte befinden, die  von Olaf von Hartz unter fachkundiger Anleitung vorgeführt werden.

Den Abschluss dieses abwechslungsreichen Nachmittags bildet ein lebhaftes gemeinsames Abendessen im unteren Clubraum des Bootshauses.

Foto: Joachim Schuermann 

Text von: Adolf Timmermann, Distelkamp 14, 29225 Celle, Tel. 44 6 84

 

 

 

230222 Hochwasser an der Wehranlage Osterloh

Winter Hochwasser in Osterloh

Der viele Regen in den letzten Tagen hat mich neugierig gemacht auf den Wasserstand rund um das Wehr in Osterloh.

Das Allerwasser hat sich seinen Weg gesucht, eine große Menge fließt den neuen Weg. Der Wasserstand ist jedoch so hoch, dass auch wieder viel Wasser durch die alte Wehranlage läuft.

Eindrücke hiervon vermitteln die folgenden Bilder.

Wieder Allerwasser im Wehr
Der Pegelstand ist ablesbar
Das Oberwasser am 22.2.2023
Das Oberwasser am 22.2.2023
… und das Unterwasser
Oberhalb der Wehranlage mit Ablauf in die Fischtreppe
Oberer Abfluss Fischtreppe
Die erste Stufe
Fischtreppe bis Fußgänger Brücke
Einstieg unterhalb der Fußgänger Brücke

Bilder und Text von Joachim Schuermann

Kanu-Gesellschaft Celle ist vielseitig aktiv

Die großen Gemeinschaftsfahrten mit anschließendem gemütlichen Beisammensein am ZIelort und die geselligen Zusammenkünfte im Bootshaus der Kanu-Gesellschaft Celle in der Fritzenwiese sind in der Zeit der Corona-Krise nicht möglich.
Aber das Paddeln in kleinen Gruppen unter Beachtung der Regeln des Deutschen Kanu-Verbandes ist nicht verboten, sondern aus gesundheitlichen Gründen sogar erwünscht.
So unternahmen in dieser Saison mehrere Ehepaare der KGC ausgedehnte und mehrtägige und-wöchige Gepäcktouren auf der Weser, der Elbe und der Oder.
Dabei verstauen die Wanderpaddler das Zelt, die Schlafsäcke und Luftmatratzen, einen Rolltisch und zwei Klappstühle, die Wechselwäsche und andere Utensilien in ihrem Zweierkajak und übernachten auf Campingplätzen am Ufer des Flusses und in Kanuvereinen.

Kanutin der Kanu-Gesellschaft Celle auf dem Campingplatz in Hohensaaten / Brandenburg an der Oder

Auch die Daheimgebliebenen nutzten die sonnigen und langen Sommertage oder -abende für einen Ausflug mit dem Einer- oder Zweierkajak vom Anleger des Bootshauses aus, fuhren gegen die sehr sanfte Strömung bis Altencelle oder bis Osterloh, um dann wieder die Rückkehr anzutreten.
Andere wiederum legten ihre Kajaks auf das Auto und ließen sich mit der Strömung auf der Lachte, der Oker, der Örtze oder der Böhme treiben und genossen dabei die Schönheit und Ruhe der vorbeigleitenden Heidelandschaft, sofern der Wasserstand dieses erlaubte.
Die Jugend der Kanu-Gesellschaft trifft sich seit Mitte Juni an jedem Montag von 16 Uhr bis 18 Uhr im Bootshaus, um unter Betreuung des KGC-Jugendwartes Malte Neelen das Paddeln zu lernen. Sie starten von dort aus mit den Jugendbooten zu kleinen Fahrten auf der Aller.
„Immer beliebter wird das Stehpaddeln in der Kanu-Gesellschaft“, erklärte der KGC-SUP-Wart Jan Erdmann. Die am Stehpaddeln Interessierten können hier die neue Sportart „Stand Up Paddling“ anwenden und bei Bedarf erlernen.
Die Wildwasserrennabteilung hat mit ihrem Trainer Olaf von Hartz durch die ganze Saison regelmäßig ihre Trainingsfahrten absolviert und am letzten Wochenende auf dem traditionellen Schwartau Abfahrtslauf („Lübecker Marzipantortenrennen) bedeutende Erfolge erzielen können.


Text von Adolf Timmermann, Distelkamp 14, 29225 Celle, Tel. 44684
Foto von Uli Lüdeke:

Wichtige Mitteilungen !

KGC Corona Bootshaus Regeln

1. Erlaubt ist:

  • Ein Boot / SUP- Board aus der Bootshalle zu holen
  • Am Bootssteg der KGC (oder woanders) einzusteigen, auf der Aller zu paddeln und anschließend dort auch wieder auszusteigen
  • Das Boot / Board zurück in die Halle zu legen

2. Dabei ist zu beachten:

  • Es darf in Gruppen gepaddelt werden, wegen der Abstands- regeln sollte die Gruppengröße aber bei max. 10, besser 5 Menschen liegen!
  • Es ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 2,00 m einzuhalten
  • Wegen des Mindestabstandes wird nur in Einern gepaddelt werden können!
  • Regelmäßig Hände waschen, Husten und Niesen nur in die Armbeuge
  • Personen mit Symptomen, die auf Corona hinweisen könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten 
  • Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das unbedingt notwen-dige Zeitmaß zu begrenzen

3. Verboten ist:

  • Jede Nutzung des Bootshauses über Punkt 1. hinaus
  • Die Nutzung des Hantelraums
  • Die Nutzung der Umkleideräume und der Duschen
  • Jede Ansammlung oder Zusammenkunft, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Sportausübung stehen. 

Celle, 13.05.2020

gez. Olaf v. Hartz 1. Vorsitzender

Begrenzte Wiederöffnung des Bootshauses für den Sportbetrieb

Nachdem inzwischen durch den Landkreis Celle klargestellt wurde, dass auch auf der Aller in Gruppen gepaddelt werden darf, können wir endlich wieder einen begrenzten Sportbetrieb aufnehmen.

Ab sofort ist es wieder erlaubt, auch in Gruppen im Außenbereich des Bootshauses und auf den Gewässern Sport zu treiben. Dabei ist jederzeit ein Abstand von mindestens 2,00 m zu anderen Menschen einzuhalten! Dazu darf natürlich auch Sportgerät aus dem Bootshaus geholt und dorthin wieder zurückgebracht werden.

Dabei sind die sonstigen Regeln zu „Corona“ weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:

  • Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte sind auf dem Bootshausgelände sind nur im Rahmen des Sporttreibens erlaubt, darüber hinaus strikt verboten! Der Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände ist auf das unbedingt notwendige Zeitmaß zu begrenzen!
  • Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände. Es wird daher nur in Einern gepaddelt werden können!
  • Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!
  • Umkleiden / Duschen: Die Umkleideräume und die Duschen sind gesperrt. Umziehen und Duschen sollen zuhause stattfinden!
  • Sport im Inneren: Sportaktivitäten im Bootshaus sind verboten, das gilt insbesondere auch für den Hantelraum!

Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden wir mit kleineren Gruppen arbeiten müssen. Deshalb sollten sich Interessierte bei den jeweiligen Übungsleitern vorher anmelden, damit die Teilnehmerzahl notfalls limitiert und Gruppen ggf. geteilt werden können. Für Aktivitäten vom Bootshaus aus sollte eine Gruppengröße von 10 Personen nicht überschritten werden, besser wäre eine Zahl um 5 Teilnehmer. Die Sportangebote werden derzeit den Gegebenheiten angepasst und dann auf der Homepage veröffentlicht.    

Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten! 

Hambühren, 14.05.2020

gez. Olaf v. Hartz

1. Vorsitzender

Klarstellung zur Zulässigkeit von Kanusport vom Bootshaus aus

Zu der bisher nicht eindeutig geklärten Frage, inwiefern individuelles Kanusporttreiben vom Bootshaus aus zulässig ist, gibt es inzwischen eine Klarstellung seitens der Landesregierung, deren Sichtweise nach Mitteilung des Krisenstabs Corona auch vom Landkreis Celle geteilt wird. Der Landkreis hat uns hierzu per Mail am 28.04.2020 folgendes mitgeteilt:

„Es ist zulässig, sich ein Boot oder Vereinsboot aus dem Lagerraum des Vereins zu holen, es zu Wasser zu lassen und damit unterwegs zu sein. Diese Einzelaktivitäten sind über § 3 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus vom 17.04.2020 (Nds. GVBl. S 74) gedeckt“.

Somit ist es ausdrücklich erlaubt, das Bootshaus zu betreten, ein dort lagerndes Boot aus der Halle zu nehmen, mit diesem am vereinseigenen Steg einzusetzen, damit auf der Aller zu paddeln, anschließend am KGC- Steg wieder auszusetzen und das Boot zurück in die Halle zu legen. Jede weitere Nutzung des Bootshauses ist aber weiter verboten! Dies gilt vor allem für den Kraftraum, die Umkleideräume, die Duschen und die Versammlungsräume. Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das für die sportliche Aktion unbedingt notwendige Maß zu beschränken!

Auch die sonstigen Regeln zu „Corona“ sind weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:

  • Kontaktbegrenzungen: Es darf nur allein oder mit maximal einer weiteren Person gepaddelt werden. Ausnahme sind Personengruppen, deren Mitglieder alle aktuell in einer Hausgemeinschaft leben! Dies gilt auch für Zusammenkünfte und Ansammlungen von Personen im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände!
  • Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 m, besser 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände. 
  • Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!

Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten! 

Hambühren, 28.04.2020

gez. Olaf v. Hartz

  1. Vorsitzender

Klarstellung als *.pdf

Neuregelung der sportlichen Betätigungsmöglichkeiten im Freien

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zur Beschränkung von Kontakten vom 23.03.2020 sind die Ausführungen zur Möglichkeit der Sportausübung im Freien vom 18.03.2020 wie folgt anzupassen:

  1. Es ist nunmehr klargestellt, dass die individuelle Ausübung von Sport im Freien grundsätzlich erlaubt ist.
  2. Sport und Bewegung im Freien sollen möglichst allein oder zusammen mit Menschen stattfinden, die ohnehin in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Es darf auch mit maximal einer Person gemeinsam Sport im Freien getrieben werden, die nicht mit der anderen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt. Dabei ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m einzuhalten.
  4. Im übrigen gelten die Regelungen zur Schließung des Bootshauses vom 18.03.2020 weiterhin.

Grundsätzlich kann also weiterhin auch gepaddelt werden, wenn die vorstehenden Regeln eingehalten werden. Es ist dabei aber auf folgendes hinzuweisen:

  • Es ist grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden, allein paddeln zu gehen, besonders angesichts der momentan noch recht winterlichen Bedingungen. Solche Fahrten sollten nur von Sportlern erwogen werden, die die notwendige Erfahrung verfügen, ihr Boot absolut sicher beherrschen und die absolut gesund sind. Ansonsten sollte die grundsätzlich zu empfehlende Bewegung an frischer Luft in anderer Form erfolgen!
  • Wer zusammen mit einer Person Sport treiben möchte, die nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehört, muss unbedingt bedenken, dass in einem PKW die Mindestabstände nicht eingehalten werden können und die Logistik entsprechend  anpassen.   
  • Da der Sportbetrieb der KGC eingestellt ist, muss darauf hingewiesen werden, dass jegliche, auch kanusportliche Betätigung derzeit rein privater Natur ist, für die die Sportler in jeder Hinsicht selbst verantwortlich sind. Es besteht daher hierfür auch kein Versicherungsschutz durch die Sport- Unfallversicherung des KGC! 

Wir bitten dringend darum, die Regeln strikt einzuhalten und mit den verbliebenen Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung verantwortungsbewusst umzugehen!

Hambühren, 23.03.2020

gez. Olaf v. Hartz   

1. Vorsitzender

Schließung des Bootshauses für den Publikumsverkehr

Zur Umsetzung der „Allgemeinverfügung des Landkreises Celle zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona- Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Landkreises Celle“ gelten für die Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ab sofort folgende Regelungen:

  1. Das Bootshaus der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.
  2. Der Sport- und Trainingsbetrieb der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort eingestellt.
  3. Alle Veranstaltungen der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. sind ab sofort abgesagt.
  4. Alle Zusammenkünfte im Bootshaus sind ab sofort untersagt.

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Unabhängig davon bestehen derzeit gemäß den Empfehlungen des Deutschen Kanu-Verbandes noch keine Bedenken gegen sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von 2 – 3 Aktiven. Dabei ist zu jeder Zeit darauf zu achten, dass der gebotene Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 – 2 m eingehalten wird. Außerdem sind die einschlägigen Hygienebestimmungen strikt zu befolgen.

Hambühren, 18.03.2020

gez. Olaf v. Hartz

  1. Vorsitzender

Bleibt gesund wünscht Euch Joachim

Impressum – Disclaimer – Datenschutzerklärung

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kanu-Gesellschaft Celle e. V.
Fritzenwiese 83
Bootshaus
29221 Celle

Vertreten durch:

Den Vorstand,  vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands gemäß § 26 BGB, z.Zt.

Olaf v. Hartz                          1. Vorsitzender
Joachim Schuermann           Schriftwart
Nicole Zimmer                        Kassenwart

 

Kontakt:

Kanu-Gesellschaft Celle e. V.
Fritzenwiese 83
Bootshaus
29221 Celle
 
E-Mail: Info @ kgc-celle.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht:   Amtsgericht Lüneburg
Registernummer: VR 100012

 Quelle: Impressum von e-recht24.de speziell für eingetragene Vereine (e. V.) erzeugt.


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