KGC Corona Bootshaus Regeln
1. Erlaubt ist:
- Ein Boot / SUP- Board aus der Bootshalle zu holen
- Am Bootssteg der KGC (oder woanders) einzusteigen, auf der Aller zu paddeln und anschließend dort auch wieder auszusteigen
- Das Boot / Board zurück in die Halle zu legen
2. Dabei ist zu beachten:
- Es darf in Gruppen gepaddelt werden, wegen der Abstands- regeln sollte die Gruppengröße aber bei max. 10, besser 5 Menschen liegen!
- Es ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 2,00 m einzuhalten
- Wegen des Mindestabstandes wird nur in Einern gepaddelt werden können!
- Regelmäßig Hände waschen, Husten und Niesen nur in die Armbeuge
- Personen mit Symptomen, die auf Corona hinweisen könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten
- Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das unbedingt notwen-dige Zeitmaß zu begrenzen
3. Verboten ist:
- Jede Nutzung des Bootshauses über Punkt 1. hinaus
- Die Nutzung des Hantelraums
- Die Nutzung der Umkleideräume und der Duschen
- Jede Ansammlung oder Zusammenkunft, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Sportausübung stehen.
Celle, 13.05.2020
gez. Olaf v. Hartz 1. Vorsitzender
Begrenzte Wiederöffnung des Bootshauses für den Sportbetrieb
Nachdem inzwischen durch den Landkreis Celle klargestellt wurde, dass auch auf der Aller in Gruppen gepaddelt werden darf, können wir endlich wieder einen begrenzten Sportbetrieb aufnehmen.
Ab sofort ist es wieder erlaubt, auch in Gruppen im Außenbereich des Bootshauses und auf den Gewässern Sport zu treiben. Dabei ist jederzeit ein Abstand von mindestens 2,00 m zu anderen Menschen einzuhalten! Dazu darf natürlich auch Sportgerät aus dem Bootshaus geholt und dorthin wieder zurückgebracht werden.
Dabei sind die sonstigen Regeln zu „Corona“ weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:
- Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte sind auf dem Bootshausgelände sind nur im Rahmen des Sporttreibens erlaubt, darüber hinaus strikt verboten! Der Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände ist auf das unbedingt notwendige Zeitmaß zu begrenzen!
- Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände. Es wird daher nur in Einern gepaddelt werden können!
- Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!
- Umkleiden / Duschen: Die Umkleideräume und die Duschen sind gesperrt. Umziehen und Duschen sollen zuhause stattfinden!
- Sport im Inneren: Sportaktivitäten im Bootshaus sind verboten, das gilt insbesondere auch für den Hantelraum!
Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden wir mit kleineren Gruppen arbeiten müssen. Deshalb sollten sich Interessierte bei den jeweiligen Übungsleitern vorher anmelden, damit die Teilnehmerzahl notfalls limitiert und Gruppen ggf. geteilt werden können. Für Aktivitäten vom Bootshaus aus sollte eine Gruppengröße von 10 Personen nicht überschritten werden, besser wäre eine Zahl um 5 Teilnehmer. Die Sportangebote werden derzeit den Gegebenheiten angepasst und dann auf der Homepage veröffentlicht.
Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten!
Hambühren, 14.05.2020
gez. Olaf v. Hartz
1. Vorsitzender
Klarstellung zur Zulässigkeit von Kanusport vom Bootshaus aus
Zu der bisher nicht eindeutig geklärten Frage, inwiefern individuelles Kanusporttreiben vom Bootshaus aus zulässig ist, gibt es inzwischen eine Klarstellung seitens der Landesregierung, deren Sichtweise nach Mitteilung des Krisenstabs Corona auch vom Landkreis Celle geteilt wird. Der Landkreis hat uns hierzu per Mail am 28.04.2020 folgendes mitgeteilt:
„Es ist zulässig, sich ein Boot oder Vereinsboot aus dem Lagerraum des Vereins zu holen, es zu Wasser zu lassen und damit unterwegs zu sein. Diese Einzelaktivitäten sind über § 3 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus vom 17.04.2020 (Nds. GVBl. S 74) gedeckt“.
Somit ist es ausdrücklich erlaubt, das Bootshaus zu betreten, ein dort lagerndes Boot aus der Halle zu nehmen, mit diesem am vereinseigenen Steg einzusetzen, damit auf der Aller zu paddeln, anschließend am KGC- Steg wieder auszusetzen und das Boot zurück in die Halle zu legen. Jede weitere Nutzung des Bootshauses ist aber weiter verboten! Dies gilt vor allem für den Kraftraum, die Umkleideräume, die Duschen und die Versammlungsräume. Der Aufenthalt im Bootshaus ist auf das für die sportliche Aktion unbedingt notwendige Maß zu beschränken!
Auch die sonstigen Regeln zu „Corona“ sind weiterhin strikt einzuhalten. Die wichtigsten sind:
- Kontaktbegrenzungen: Es darf nur allein oder mit maximal einer weiteren Person gepaddelt werden. Ausnahme sind Personengruppen, deren Mitglieder alle aktuell in einer Hausgemeinschaft leben! Dies gilt auch für Zusammenkünfte und Ansammlungen von Personen im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände!
- Abstandsregeln: Es ist grundsätzlich jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 m, besser 2,0 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Wasser, als auch für den Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände.
- Hygieneregeln: bitte an regelmäßiges Händewaschen denken. Husten und Niesen nur in die Armbeuge! Kanuten mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Erkrankung an Covid 19 hindeuten könnten, dürfen das Bootshaus nicht betreten!
Die Regelungen sind im Interesse aller strikt einzuhalten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der Vereinsvorstand gemäß Satzung ein Hausverbot gegen Mitglieder verhängen, die sich nicht an die Auflagen halten!
Hambühren, 28.04.2020
gez. Olaf v. Hartz
- Vorsitzender
Neuregelung der sportlichen Betätigungsmöglichkeiten im Freien
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zur Beschränkung von Kontakten vom 23.03.2020 sind die Ausführungen zur Möglichkeit der Sportausübung im Freien vom 18.03.2020 wie folgt anzupassen:
- Es ist nunmehr klargestellt, dass die individuelle Ausübung von Sport im Freien grundsätzlich erlaubt ist.
- Sport und Bewegung im Freien sollen möglichst allein oder zusammen mit Menschen stattfinden, die ohnehin in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Es darf auch mit maximal einer Person gemeinsam Sport im Freien getrieben werden, die nicht mit der anderen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt. Dabei ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m einzuhalten.
- Im übrigen gelten die Regelungen zur Schließung des Bootshauses vom 18.03.2020 weiterhin.
Grundsätzlich kann also weiterhin auch gepaddelt werden, wenn die vorstehenden Regeln eingehalten werden. Es ist dabei aber auf folgendes hinzuweisen:
- Es ist grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko verbunden, allein paddeln zu gehen, besonders angesichts der momentan noch recht winterlichen Bedingungen. Solche Fahrten sollten nur von Sportlern erwogen werden, die die notwendige Erfahrung verfügen, ihr Boot absolut sicher beherrschen und die absolut gesund sind. Ansonsten sollte die grundsätzlich zu empfehlende Bewegung an frischer Luft in anderer Form erfolgen!
- Wer zusammen mit einer Person Sport treiben möchte, die nicht zur häuslichen Gemeinschaft gehört, muss unbedingt bedenken, dass in einem PKW die Mindestabstände nicht eingehalten werden können und die Logistik entsprechend anpassen.
- Da der Sportbetrieb der KGC eingestellt ist, muss darauf hingewiesen werden, dass jegliche, auch kanusportliche Betätigung derzeit rein privater Natur ist, für die die Sportler in jeder Hinsicht selbst verantwortlich sind. Es besteht daher hierfür auch kein Versicherungsschutz durch die Sport- Unfallversicherung des KGC!
Wir bitten dringend darum, die Regeln strikt einzuhalten und mit den verbliebenen Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung verantwortungsbewusst umzugehen!
Hambühren, 23.03.2020
gez. Olaf v. Hartz
1. Vorsitzender
Schließung des Bootshauses für den Publikumsverkehr
Zur Umsetzung der „Allgemeinverfügung des Landkreises Celle zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona- Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Landkreises Celle“ gelten für die Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ab sofort folgende Regelungen:
- Das Bootshaus der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.
- Der Sport- und Trainingsbetrieb der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. ist ab sofort eingestellt.
- Alle Veranstaltungen der Kanu-Gesellschaft Celle e.V. sind ab sofort abgesagt.
- Alle Zusammenkünfte im Bootshaus sind ab sofort untersagt.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Unabhängig davon bestehen derzeit gemäß den Empfehlungen des Deutschen Kanu-Verbandes noch keine Bedenken gegen sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von 2 – 3 Aktiven. Dabei ist zu jeder Zeit darauf zu achten, dass der gebotene Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 – 2 m eingehalten wird. Außerdem sind die einschlägigen Hygienebestimmungen strikt zu befolgen.
Hambühren, 18.03.2020
gez. Olaf v. Hartz
- Vorsitzender
Bleibt gesund wünscht Euch Joachim